Landesverband Testland

Aktuelle Tarife NRW

TV-ÖD

TV-L

AVR Caritas in NRW

BAT-KF

AVR Diakonie-EKD

TVöD

Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen Dritte Verhandlungsrunde bringt Ergebnis

Am 17. April 2018 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach bis zuletzt kontroversen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2018 verständigt.


Die Regelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst:


Die Tabellenwerte für die die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst werden jeweils zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. Hierbei beträgt das Gesamtvolumen 7,5 Prozent und es kommt auf die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe an. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen S2 und S4 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro mit Wirkung zum 1. März 2018. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.


Die aktuelle Entgelt-Tabelle für den SuE, gültig ab dem 01.März.2018. (korrigierte Version Stand 19.04.2018)

TV-L

Tarifabschluss im Bereich TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder):

Am 02. März 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Einigung zur Einkommensrunde 2019 verständigt. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Bereich des TV-L hat der dbb eine seiner Hauptforderungen durchgesetzt und eine Angleichung der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst an die Entgeltstruktur des TVöD erreicht. Die Anhebung wird stufenweise umgesetzt.

Erhöhung der Tabellenentgelte und Einführung einer S-Entgelttabelle

Die Tabellenentgelte auch der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nach der allgemeinen Entgelttabelle zum TV-L werden zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht. Darin enthalten sind die überproportionale Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen um linear 3,01 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (s. Anlage 1).


Zum 1. Januar 2020 erfolgt dann die Überleitung in die eigene Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst, die sogenannte S-Entgelttabelle. Dies ist die Anlage G zum TV-L, deren Struktur mit den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 der kommunalen S-Entgelttabelle entspricht. Für Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung in der Entgeltgruppe S 2 werden jedoch die Stufenlaufzeiten und die jeweils gültigen Beträge der Entgeltgruppe 3 der allgemeinen Entgelttabelle zum TV-L vereinbart.

Die in der Tarifeinigung vom 2. März 2019 hinterlegte Anlage G gibt lediglich die Ausgangswerte vor Inkrafttreten der Erhöhungen in 2019, 2020 und 2021 wieder. Somit ist bei der Einführung der Anlage G ab 1. Januar 2020 die allgemeine lineare Erhöhung für 2019 von 3,01 Prozent darin ebenso enthalten wie auch die allgemeine lineare Erhöhung für 2020 von 3,12 Prozent. Beide Erhöhungen entsprechen jeweils den zeitgleichen Anhebungen für die Stufen 2 bis 6 in der allgemeinen Entgelttabelle zum TV-L. Zum 1. Januar 2021 wird die Anlage G ein drittes Mal wie die Stufen 2 bis 6 in der allgemeinen Entgelttabelle zum TV-L um linear 1,29 Prozent angehoben. Hier die ab Januar 2020 und ab Januar 2021 gültigen dynamisierten Entgelttabellen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nach Anlage G zum TV-L als Anlage 2. Die Tabellen stehen noch unter dem Vorbehalt der redaktionellen Abstimmung.

Die neue S-Entgelttabelle bringt deutliche Einkommensverbesserungen für die meisten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. In Fällen, in denen die bisherige Entgelttabelle günstiger sein sollte, werden Besitzstandsregelungen getroffen.

Die neue S-Entgelttabelle bringt deutliche Einkommensverbesserungen für die meisten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. In Fällen, in denen die bisherige Entgelttabelle günstiger sein sollte, werden Besitzstandsregelungen getroffen.

Um zum 1. Januar 2020 die erforderliche Transparenz für die verbesserte und antragslose Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu schaffen, stimmen der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bei ihren Redaktionsverhandlungen eine entsprechende Zuordnungstabelle ab. Eine vorläufige erste Übersicht zu den bis 31. Dezember 2019 fortbestehenden und den künftigen Eingruppierungen nach Maßgabe der S Entgeltgruppen in Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L ist hier als Anlage 2 zu finden.


Die Entgelterhöhungen für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten

AVR Caritas in NRW

(Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, Region Nordrhein-Westfalen)

Rückwirkend ab dem 01.06.2018 erhalten die Caritas-Beschäftigten in NRW lt. Pressemitteilung der Mitarbeiterseite Regionalkommission NRW (ak.mas RK NRW) eine Gehaltserhöhung in drei Schritten. Der Beschluss der Bundestarifkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14.06.2018 wurde von der Regionalkommission (RK) am 29.06.2018 unverändert übernommen. Die Regionalkommission (RK) ist zuständig für die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.

Die schrittweise Erhöung um insgesamt 7,5 Prozent wird für den Sozial- und Erziehungsdienst

1. rückwirkend zum 01.06.2018 mit einer Erhöhung von 3,11% umgesetzt,

2. zum 01.01.2019 folgt eine weitere 3,02% Erhöhung,

3. und zum 01.03.2020 folgen weitere 1,03% mehr.

Neben den prozentualen Gehaltssteigerungen erhalten Beschäftigte in den unteren Lohngruppen im Dezember 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Tabellen: Anhang A zur Anlage 33 zu den AVR
Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.06.2018, 01.01.2019 und 01.03.2020 (Beschlussanhänge 7 bis 9)

Die Tabellen sind dem Beschluss der Bundestarifkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14.06.2018 entnommen worden.

Weitere Einzelheiten des Beschlusses erhalten Sie auch auf der Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband (www.akmas.de).

Die AVR Caritas können auf der Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingesehen werden: hier klicken!

BAT-KF

BAT-KF (Bundes Angestellten Tarifvertrag in kirchlicher Fassung):

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (ARK-RWL) hat sich darauf verständigt, dass die Entgelte zum 1. Juni 2018 um durchschnittlich 3,19%, zum 1. Januar 2019 um 3,09% und in einer weiteren Stufe zum 1. März 2020 um 1,06% erhöht werden. Mit der Abrechnung für den Monat Juni 2018 erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen EG1 bis EG6, S1 bis S3, KR2a bis KR4a, SE1 bis SE5 sowie SD1 bis SD5 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die unteren Entgeltgruppen profitieren außerdem von überdurchschnittlichen prozentualen Erhöhungen. Die Tabellenentgelte der Auszubildenden und Praktikanten steigen zum 01.06.2018 und zum 01.12.2018 um jeweils 50 Euro; außerdem wird der Urlaubsanspruch von 29 auf 30 Tage erhöht. Damit wird die Erhöhung des öffentlichen Dienstes fast 1:1 im Geltungsbereich des BAT-KF umgesetzt.

In derselben Sitzung hat die ARK-RWL eine Arbeitsrechtsregelung beschlossen, nach der zum 01.08.2018 die bisherige Fallgruppe „Fachkräfte als Ergänzungskräfte“ in Kindertageseinrichtungen ersatzlos gestrichen wird. Die Mitarbeiterinnen leisten als Fachkräfte die gleiche Arbeit wie die Kolleginnen auf den entsprechenden Stellen. Sie werden daher ab 01.08.2018 auch einheitlich in SE8a eingruppiert.

Die Tabellenentgelte für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.06.2018 (SE-Entgelttabellen)

Die Tabellenentgelte für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 01.06.2018 (SE-Entgelttabellen)

AVR-Diakonie EKD

AVR-Diakonie EKD (Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen sind):

Am 16. Juli 2019 hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission für die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie auf Erhöhungen der Entgelte verständigt.


Es wird rückwirkend zum 01.07.2019 eine lineare Erhöhung um 2,5% und am 01.07.2020 um weitere 2.2% geben. Im Bereich Nord und Ost wird es jeweils erst zum Oktober diese Änderungen geben.


Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage in Anlage 2 für die Stufen ab der Entgeltgruppe 7 jeweils um einen Prozentpunkt erhöht. Ab dem 01.07.2020 wird eine weitere Erfahrungsstufe 3 eingeführt, die mit 114,5% der Basisstufe gerechnet ist.


Beschlossen wurden ein höherer Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit, der einheitlich ab dem 01.01.2020 dann 35% ausmacht und der Nachtzuschlag mit 25%, der allerdings erst ab 21.00 Uhr fällig wird. Zum Ausgleich wird die Bemessungsgrundlage für alle Zeitzuschläge in der Anlage 9 ab Januar 2020 gegenüber der ab 01.12.2018 um mehr als 10% erhöht.


Der Erholungsurlaub beträgt ab 2020 einheitlich 30 Tage für alle Mitarbeitenden.


Es wird ein Vertretungszuschlag eingeführt, der das Einspringen am eigenen freien Tag für verhinderte Kolleginnen und Kollegen mit 60,00 Euro honoriert. Eine Vertretungsbereitschaft, die für zwei Stunden angeordnet werden kann, wird mit 30,00 Euro abgegolten.


Die Arbeitszeit im Bereich Ost wird in zwei Stufen zum 01.01.2021 auf 39 Stunden reduziert.


Weitere Informationen und die neuen Entgelttabellen können im ARK-Rundschreiben vom 18. Juli 2019 nachgelesen werden.

News

NEWS | 29.10.2019

Spezial-Stammtisch Dortmund

NEWS | 30.08.2019

Umzug der Homepage

NEWS | 08.08.2019

Neuer Vorstand gewählt!