Selbständige
Beratung selbständiger DBSH-Mitglieder
Der DBSH bietet für seine Mitglieder, die selbständig sind oder eine Existenzgründung planen eine Beratung an. Hierzu beauftragt der DBSH das „Institut für Selbstständige in der Sozialen Arbeit e.V.“ mit der Wahrnehmung der Beratung von Mitgliedern des DBSH.
Mitglieder des DBSH, die diese Beratung nutzen wollen, weisen ihre Mitgliedschaft nach. Dies geschieht durch eine Kopie des Mitgliedsausweises oder durch eine Bestätigung seitens der Geschäftsstelle des DBSH.
Themengebiete der fachlichen Beratung können sein: Organisationsfragen, Fördermittel, Übersichten zu Fragen der Sozialversicherung, der Besteuerung usw.
Ein Mitglied des DBSH kann im Jahr maximal eine Beratungsstunde im vorgenannten Sinne auf Kosten des DBSH beanspruchen. Ist eine Beratung für mehr als eine Beratungsstunde erforderlich, berät das Institut Mitglieder des DBSH für maximal drei weitere Stunden ebenfalls zu einem Honorar in Höhe von € 60,-1h, danach nach Vereinbarung. Die Beratung wird in diesem Fall direkt mit dem Beratenen vereinbart und abgerechnet.
Sollte die Beratung eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern, wird darauf verwiesen, dass der Beratene eigenständig einen Rechtsanwalt, im Steuerrecht ggf. einen Steuerberater, beauftragt. Das Institut wird Berater benennen, die bereit sind, die ersten Beratungsstunden ebenfalls zu einem Honorar von € 60,-/h abzurechnen.
Sollte eine Fallkonstellation gerichtliche Schritte notwendig machen und sollten diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Selbständigkeit in der Sozialen Arbeit sein, berät und unterstützt das Institut den Beratenen dahingehend, die Prozesskostenübernahme beim DBSH zu beantragen. Der DBSH sichert zu, über entsprechende Anträge innerhalb von einer Woche zu entscheiden, wenn dem Antrag eine rechtliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten beigefügt ist.
Ansprechpartner im DBSH:
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
(Sekretariat 1. Vorsitzender)
Tel.: 0 30 / 288 756 311
Fax: 0 30 / 288 756 329